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Steuerstrafrecht / Selbstanzeige

Das Risiko, in den Mittelpunkt von steuerstrafrechtlichen Ermittlungen zu geraten, ist für Führungskräfte nationaler und internationaler Unternehmen sowie Privatpersonen in den letzten Jahren erheblich gestiegen. Vermehrt zeigt sich die Tendenz der Finanzbehörden, bei streitigen Betriebsprüfungen oder anderen auch nur geringfügigen Anlässen Steuerstrafverfahren gegen verantwortliche Personen einzuleiten. Steuerstrafrechtliche Risiken haben sich zudem durch neuere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sowie durch Gesetzesänderungen im Bereich des Steuerstrafrechts drastisch erhöht.

Die materielle Kenntnis des Steuerrechts, insbesondere der Abgabeordnung und vor allem auch die richtige Einschätzung von wirtschaftlichen Zusammenhängen und betrieblichen Strukturen prägen das Steuerstrafrecht. Der Unterschied zwischen strafloser Steueroptimierung und strafbarer Steuerhinterziehung ist häufig fließend. Die Enthüllung der "Panama Papers" und "Paradise Papers" sind hierfür die aktuellsten und treffendsten Beispiele, die zeigen, dass nicht jedes Modell zur Einsparung von Steuern gleichbedeutend mit der Hinterziehung von Steuern stehen muss.

Steuerstrafverfahren

Keine Panik!
Wird man mit dem Steuerstrafrecht konfrontiert, ist rasches und kompetentes Handeln gefragt. Dafür braucht es starke Partner.

Unsere Steuerberater verfügen über langjährige praktische Erfahrung im Steuerstrafrecht. Durch permanente Fortbildung halten wir unser Wissen und die umfassenden juristischen Kenntnisse auf dem aktuellen Stand, um Sie jederzeit professionell beraten und vertreten zu können. Wir kümmern uns um Sie auf Wunsch vor Gericht als Wahl- oder Pflichtverteidiger - kompetent und diskret.

Selbstanzeige

Wir, als spezialisierte Steuerberater unterstützen Sie sowohl präventiv bei der Abgabe von Nachdeklarationen und Selbstanzeigen sowie bei der Verteidigung in alles Stadien von Steuer-, Zollstraf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren.

Dabei liegt ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit in der Beratung und Verteidigung bei Selbstanzeigen.

Unser Leistungsspektrum im Steuerstrafrecht umfasst:

  • Beratung bei Prozessen und Verfahren im Falle von steuerlichen Sonderprüfungen, Audits und Revisionen
  • Selbstanzeige-Beratung für Unternehmen wie auch Privatpersonen
  • Rechtsstreitigkeiten von Steuer-, Verwaltungs-, Justizbehörden und Gerichten sowie
  • interdisziplinäre Verknüpfung von Steuerrecht und Strafrecht durch Zusammenarbeit mit Rechtsanwälten zur Abwehr der steuerstrafrechtlichen Vorwürfe

Wir stehen bei Fragen in diesem Zusammenhang jederzeit zur Verfügung, kontaktieren Sie uns gerne per Mail oder telefonisch!

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